JE&CO Living, Stand 01/Nov/2023
I. GELTUNGSBEREICH
II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERJÄHRUNG
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER GEBUCHTEN LEISTUNGEN (NICHTANREISE / „NO SHOW“)
V. RÜCKTRITT VON JE&CO
VI. AN- UND ABREISE, SONSTIGE BESTIMMUNGEN ZUM AUFENTHALT
VII. HAFTUNG VON JE&CO
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsaufnahmeverträge (einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmerverträge, nachfolgend kurz „Vertrag“) sowie alle für den Kunden (einheitliche Bezeichnung für Gast, Besteller, Mieter, Veranstalter, Vermittler etc.) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der JE&CO Living Ferienwohnungen und Ferienhäuser (nachfolgend kurz „JE&CO“) unter den folgender Firmierung:
Hauptsitz
Millennium Hospitality Solutions GmbH
Rossertstraße, 4
61449 Steinbach/ Ts.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von JE&CO ausdrücklich schriftlich anerkannt.
----- Datenschutzhinweis -----
1. Für den Vertragsabschluss ist die Verarbeitung von personenbezogene Daten zum Zweck der Durchführung des entstehenden Beherbergungsaufnahmevertrags gemäß Art. 6 Abs 1b notwendig. Die entsprechenden Hinweise entnehmen Sie folgender Datenschutzerklärung. Gemäß Art. 15-18 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, und Einschränkung für die weitere Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Es entstehen Ihnen dabei keine Kosten.
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2. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Buchungsantrag des Kunden und durch die Buchungsbestätigung von JE&CO zustande. JE&CO steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, zu bestätigen.
3. Vertragspartner sind JE&CO und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er JE&CO gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern JE&CO eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzugeben.
4. Tätigt der Kunde eine Gruppenbuchung kommt ein sog. Kontingentvertrag zustande. Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend diese AGB. Im Rahmen dieses Kontingentvertrages haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
5. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Kunden im Wege eines oder mehrerer Buchungsvorgänge mehrere Ferienwohnungen und für mehrere Personen, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich, über die eigene Webseite, über Vermittler (z.B. sog. Online Portale) oder auf anderem Wege erfolgen.
6. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JE&CO.
7. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.
8. Alle Ansprüche gegen JE&CO verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JE&CO oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
9. Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und kann bei JE&CO erfragt werden.
1. JE&CO ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/ Ferienwohnungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von JE&CO zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von JE&CO gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.1 Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
4. JE&CO ist aus wichtigem Grund berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einer anderen Ferienwohnung vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an JE&CO Regressansprüche gestellt werden können, wenn die Unterbringung in der reservierten Unterkunft nicht möglich ist.
5. Hat der Kunde innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstatung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die JE&CO nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn JE&CO die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob JE&CO seine Leistungspflicht erfüllen kann, teilt es dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von JE&CO allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um den marktüblichen Preisspiegel anheben. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
7. JE&CO kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Gästeanzahl, der Leistung von JE&CO oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von JE&CO erhöht.
8. JE&CO ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
a) Bitte beachten Sie: Für den Check-in kann die Angabe Ihrer Kreditkartendaten zur Sicherheit/Garantie oder ein BAR-Sicherheitsdeposit von mindst. 50,00 EUR pro Person, pro Nacht notwendig sein.
9. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist JE&CO berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bzw. eine Anhebung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
10. Nutzt der Kunde für die Bezahlung von Produkten von JE&CO mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese physisch vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Kunde im Verhältnis zu JE&CO nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
11. Der Gesamtbetrag abzüglich eventueller Vorauszahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise fällig.
12. JE&CO ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden in der Ferienwohnung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und eine sofortige Zahlung zu verlangen.
13. Bei Gruppenbuchungen wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des gesamten Buchungsbetrages 4 Wochen nach Bestätigung der Buchung fällig.
Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, ohne eine weitere Zahlungsaufforderung seitens JE&CO, bis spätestens 4 Wochen vor Anreise zu zahlen. Bei kurzfristigen Gruppenbuchungen innerhalb von 4 Wochen vor Anreise entfällt die Anzahlung und der
gesamte Buchungsbetrag wird in voller Höhe sofort nach Bestätigung der Buchung fällig. Die Anzahlung kann sowohl per Kreditkarte oder Banküberweisung erfolgen.
14. Kostenübernahmen werden von JE&CO nur bis zu einem Betrag von maximal 500,00 EUR pro Aufenthalt akzeptiert. JE&CO behält sich das Recht vor eine Bonitätsprüfung der Firma durchzuführen. JE&CO benötigt eine Sicherheitsleistung in Form einer gültigen Kreditkartengarantie. Eine Rechnung wird nach Aufenthalt des Kunden an die im Formular aufgeführte Adresse gesandt. Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare vom JE&CO mit Firmen- bzw. Behörden-/Institutionsstempel akzeptiert. JE&CO behält sich vor, Kostenübernahme-Erklärungen im Einzelfall abzulehnen.
15. Gesonderte Bestätigungen für Visa-Anträge werden nur nach Vorauszahlung des Gesamtbetrages der Buchung ausgestellt. In der Regel erfolgt die Zustellung per E-Mail an die entsprechende Botschaft. Für diesen Service wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig, die zusammen mit der Vorauszahlung zu leisten ist und auch im Falle einer Stornierung der Buchung oder der Ablehnung des Visa-Antrages nicht zurückerstattet wird.
16. Rechnungen von JE&CO sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist JE&CO berechtigt, gegenüber Verbrauchern die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozent über dem Basiszinssatz. JE&CO bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann JE&CO eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.
17. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von JE&CO aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
1. JE&CO räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine kostenfreie Stornierung bis zu 5 Tagen vor Anreise möglich. Im Falle einer Stornierung nach 5 Tagen vor Anreise oder einer Nichtanreise berechnet das Hotel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent des Aufenthalts.
3. Für Gruppenbuchungen von mehreren Ferienwohnungen gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine kostenfreie Stornierungsfrist von 6 Wochen (42 Tagen) vor Anreise. Bei einer Stornierung innerhalb dieser Frist ist der Kunde verpflichtet, Stornierungsgebühren nach folgender Maßgabe zu zahlen:
b) 30 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 42 und 29 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums JE&CO zugeht
c) 50 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 28 und 15 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums JE&CO zugeht
d) 100 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung 14 oder weniger Tage vor Beginn des Leistungszeitraums JE&CO zugeht
4. Gebuchte Verpflegungsleistungen können bis 5 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet.
5. Die vorstehenden Regelungen zu den Stornierungsfristen und -gebühren gelten entsprechend, sofern nicht bei Vertragsabschluss gesonderte Regelungen getroffen wurden. Eine Buchung mit dem Code „nonref“ gilt als nicht-stornierbare Rate, die zu 100% zahlbar ist. Es wird darauf hingewiesen, dass gesonderte Regelungen vor Allem zu Sonderterminen wie Messen, Feiertagen, oder speziellen Angeboten, wie beispielsweise aber nicht begrenzt auf Frühbucher- oder Last-Minute-Raten, Geltung finden.
5.1. Zu Messen oder andewren lokalen Veranstaltungen sind Preise, sofern nicht anders vereinbart, vorauszahlungspflichtig und können nach Buchungsbestätigung nicht mehr kostenfrei storniert werden. Im Falle einer Stornierung oder einer Nichtanreise berechnet das Hotel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises.
5.2. Frühbucher- oder Last-Minute Raten müssen, sofern nicht anders vereinbart, vorausbezhalt werden und sind nach Buchungsbestätigung nicht mehr kostenfrei stornierbar. Im Falle einer Stornierung oder einer Nichtanreise berechnet das Hotel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises.
6. Ein Rücktritt des Kunden von einem mit JE&CO geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung von JE&CO. Erfolgt diese nicht, so behält JE&CO den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
7. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen hat JE&CO die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnungen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Ferienwohnungen nicht anderweitig vermietet, so kann JE&CO die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen von JE&CO pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
8. Sofern zwischen JE&CO und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag (z.B. Optionsdatum) schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von JE&CO auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber JE&CO ausübt.
9. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit JE&CO geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von JE&CO. Wird eine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt des Kunden von JE&CO unter der Voraussetzung erteilt, dass der Kunde für die nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen Schadensersatz zu leisten hat, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Im Fall einer Nichtinanspruchnahme (Nichtanreise / No-Show), wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden.
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann bzw. ein Optionsdatum zugesichert wurde, ist JE&CO in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Zusätzlich gilt dies, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und/oder sich die Umstände bezüglich des Anfragedatums geändert haben (z.B. spezielle Events) und der Kunde auf Rückfrage von JE&CO auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 8, 9 und 13 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist JE&CO zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist JE&CO berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere von JE&CO nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Informationen über die Person des Kunden oder des Zwecks des Aufenthaltes, gebucht werden (z.B. geschäftlichen- , freizeit-, kulturellen-, politischen Anlässen oder Messen)
c) JE&CO begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von JE&CO in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von JE&CO zuzurechnen ist;
d) ein Verstoß gegen Ziffer II Abs. 5 oder 6, Ziffer VI Abs. 4 oder 6 oder 7 vorliegt;
e) JE&CO von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von JE&CO nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von JE&CO gefährdet erscheinen;
f) der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
g) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
JE&CO hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen, es sei denn, JE&CO hat die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen schriftlich bestätigt.
2. Der Kunde haftet JE&CO gegenüber für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen von JE&CO erhalten, verursacht werden.
3. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
4. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine garantierte Buchung vorliegt, die durch eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gewährleistet wurde, hat JE&CO das Recht, gebuchte Ferienwohnungen nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. JE&CO steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
5. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt werden. Danach kann JE&CO über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers 100 Prozent des vollen gültigen Logispreises (Tagesaktueller Preis / Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, JE&CO nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Bei einer vorab gebuchten Spätabreise verlängert sich die Abreisezeit bis spätestens 11.00 Uhr.
6. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person oder mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten inklusive einer Kopie des Personalausweises der jeweiligen Person übernachten. Diese Regelung gilt nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person.
7. Das Mitbringen von Haustieren unterliegt der Zustimmung von JE&CO. JE&CO kann die Unterbringung von Tieren im Einzelfall ablehnen. Tiere müssen grundsätzlich im Voraus bei JE&CO angemeldet werden. JE&CO kann eine Gebühr für Haustiere erheben.
8. Bei Buchung von Übernachtung mit Frühstück wird das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht. Bei Buchung von Halb- oder Vollpension wird als erste Mahlzeit, sofern nichts anderes vereinbart, Abendessen gereicht. Die Essenszeiten werden spätestens bei Ankunft der Gruppe festgelegt.
1. JE&CO haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn JE&CO die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JE&CO beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von JE&CO beruhen. Einer Pflichtverletzung von JE&CO steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von JE&CO auftreten, wird JE&CO ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet JE&CO dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sicher zu verwahren.
3. JE&CO haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von JE&CO. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
5. Haftungsauschluss: Die Einrichtung der Ferienwohnung wird zur sachgemäßen Nutzung/Handhabung überlassen. Unsachgemäße Nutzung/Handhabung ist strengstens untersagt. JE&CO übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. JE&CO behält sich das Recht vor entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.
6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem der Ferienwohnung zugehörigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht von JE&CO. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Ferienwohnungen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet JE&CO nicht, soweit JE&CO, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber JE&CO geltend gemacht werden.
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. JE&CO übernimmt für die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Zurückgebliebene Sachen des Kunden bzw. des Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Die Zustelladresse von JE&CO kann von der Firmenadresse abweichen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. JE&CO ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben oder zu entsorgen.
Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
8. Besteht die Leistungspflicht von JE&CO neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
9. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen.
10. JE&CO haftet nicht für Schäden, die der Kunde anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Kunde wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von JE&CO.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz von JE&CO. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz Frankfurt am Main. JE&CO ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
4. In Abhängigkeit des Standortes der Ferienwohnung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. In den gesamten Ferienwohnungen, sowie öffentlichen Räumen gilt ein striktes Rauchverbot, sofern es von JE&CO in ausgewiesenen Bereichen nicht ausdrücklich erlaubt wird. Im Falle eines Verstoßes ist JE&CO berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 900.00 geltend zu machen (um die Feuerwehrgebühren sowie zusätzliche Reinigungs- und Entrauchungskosten zu decken).
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Information zur ODR-Verordnung: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden
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