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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN BEHERBERGUNGSVERTRAG

JE&CO Living, Stand 01/Nov/2023

I. GELTUNGSBEREICH

II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERJÄHRUNG

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER GEBUCHTEN LEISTUNGEN (NICHTANREISE / „NO SHOW“)

V. RÜCKTRITT VON JE&CO

VI. AN- UND ABREISE, SONSTIGE BESTIMMUNGEN ZUM AUFENTHALT

VII. HAFTUNG VON JE&CO

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsaufnahmeverträge  (einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,  Hotelzimmerverträge, nachfolgend kurz „Vertrag“) sowie alle für den Kunden  (einheitliche Bezeichnung für Gast, Besteller, Mieter, Veranstalter,  Vermittler etc.) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der JE&CO  Living Ferienwohnungen und Ferienhäuser (nachfolgend kurz „JE&CO“) unter  den folgender Firmierung:

Hauptsitz
Millennium Hospitality Solutions GmbH

Rossertstraße, 4

61449 Steinbach/ Ts.

 

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine  Anwendung, es sei denn, sie werden von JE&CO ausdrücklich schriftlich  anerkannt.

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERJÄHRUNG

 

----- Datenschutzhinweis -----

1. Für den Vertragsabschluss  ist die Verarbeitung von personenbezogene Daten zum Zweck der Durchführung  des entstehenden Beherbergungsaufnahmevertrags gemäß Art. 6 Abs 1b notwendig.  Die entsprechenden Hinweise entnehmen Sie folgender Datenschutzerklärung. Gemäß Art. 15-18 DSGVO haben  Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, und Einschränkung für die weitere Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht  Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Es entstehen Ihnen dabei keine Kosten.

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2. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder  schriftlichem Buchungsantrag des Kunden und durch die Buchungsbestätigung von  JE&CO zustande. JE&CO steht es frei, den Antrag schriftlich,  mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch  Leistungserbringung, zu bestätigen.

3. Vertragspartner sind JE&CO und der Kunde. Nimmt ein Dritter die  Buchung für den Kunden vor, haftet er JE&CO gegenüber als Besteller  zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem  Vertrag, sofern JE&CO eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.  Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten  Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den  Kunden weiterzugeben.

 

4. Tätigt der Kunde eine Gruppenbuchung kommt ein sog. Kontingentvertrag  zustande. Der Kontingentvertrag regelt vorrangig und ergänzend diese AGB. Im  Rahmen dieses Kontingentvertrages haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die  der Endnutzer schuldhaft verursacht.

5. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Kunden im Wege eines  oder mehrerer Buchungsvorgänge mehrere Ferienwohnungen und für mehrere  Personen, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht  werden. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann  persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich, über die eigene Webseite,  über Vermittler (z.B. sog. Online Portale) oder auf anderem Wege erfolgen.

6. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren  Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der  vorherigen schriftlichen Zustimmung von JE&CO.

7. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt  werden.

8. Alle Ansprüche gegen JE&CO verjähren grundsätzlich in einem Jahr  ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199  Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf  Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen  gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob  fahrlässigen Pflichtverletzung von JE&CO oder seiner Erfüllungsgehilfen  oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

9. Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und kann  bei JE&CO erfragt werden.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

1. JE&CO ist  verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/ Ferienwohnungen nach Maßgabe  dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten  Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von  ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw.  vereinbarten Preise von JE&CO zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden  veranlasste Leistungen und Auslagen von JE&CO gegenüber Dritten.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche  Mehrwertsteuer ein.

3.1 Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,  Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach  Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

4. JE&CO ist aus wichtigem Grund berechtigt, Kunden zum gebuchten  Preis in einer anderen Ferienwohnung vergleichbarer Ausstattung und Leistung  unterzubringen, ohne dass an JE&CO Regressansprüche gestellt werden können,  wenn die Unterbringung in der reservierten Unterkunft nicht möglich ist.

5. Hat der Kunde innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine  Großveranstatung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss  aus Gründen, die JE&CO nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis  zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn JE&CO  die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob  JE&CO seine Leistungspflicht erfüllen kann, teilt es dem Kunden innerhalb  einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere  wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet  sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag  zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere  Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen.  Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und  Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von JE&CO allgemein für  derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich  vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um den marktüblichen  Preisspiegel anheben. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.  

7. JE&CO kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten  nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Gästeanzahl,  der Leistung von JE&CO oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon  abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die  sonstigen Leistungen von JE&CO erhöht.

8. JE&CO ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine  Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form  einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und  die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

a)         Bitte beachten Sie: Für den Check-in kann die Angabe  Ihrer Kreditkartendaten zur Sicherheit/Garantie oder ein  BAR-Sicherheitsdeposit von mindst. 50,00 EUR pro Person, pro Nacht notwendig  sein.

9. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder  Erweiterung des Vertragsumfangs, ist JE&CO berechtigt, auch nach  Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bzw. eine  Anhebung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung  bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

10. Nutzt der Kunde für die Bezahlung von Produkten von JE&CO mit  Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder  garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese physisch vorzulegen (z.B.  über Telefon, Internet o.ä.), ist der Kunde im Verhältnis zu JE&CO nicht  berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu  widerrufen.

11. Der Gesamtbetrag abzüglich eventueller Vorauszahlungen ist, sofern  nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise  fällig.

12. JE&CO ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden  in der Ferienwohnung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer  Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und eine sofortige Zahlung zu  verlangen.

13. Bei Gruppenbuchungen wird, sofern nicht anders vereinbart, eine  Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des gesamten Buchungsbetrages 4 Wochen nach  Bestätigung der Buchung fällig.

Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, ohne eine weitere  Zahlungsaufforderung seitens JE&CO, bis spätestens 4 Wochen vor Anreise  zu zahlen. Bei kurzfristigen Gruppenbuchungen innerhalb von 4 Wochen vor  Anreise entfällt die Anzahlung und der

gesamte Buchungsbetrag wird in voller Höhe sofort nach Bestätigung der  Buchung fällig. Die Anzahlung kann sowohl per Kreditkarte oder  Banküberweisung erfolgen.


 
 14. Kostenübernahmen werden von JE&CO nur bis zu einem Betrag von maximal  500,00 EUR pro Aufenthalt akzeptiert. JE&CO behält sich das Recht vor  eine Bonitätsprüfung der Firma durchzuführen. JE&CO benötigt eine  Sicherheitsleistung in Form einer gültigen Kreditkartengarantie. Eine  Rechnung wird nach Aufenthalt des Kunden an die im Formular aufgeführte  Adresse gesandt. Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare vom  JE&CO mit Firmen- bzw. Behörden-/Institutionsstempel akzeptiert. JE&CO  behält sich vor, Kostenübernahme-Erklärungen im Einzelfall abzulehnen.


 
 15. Gesonderte Bestätigungen für Visa-Anträge werden nur nach Vorauszahlung  des Gesamtbetrages der Buchung ausgestellt. In der Regel erfolgt die  Zustellung per E-Mail an die entsprechende Botschaft. Für diesen Service wird  eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig, die zusammen mit der Vorauszahlung  zu leisten ist und auch im Falle einer Stornierung der Buchung oder der  Ablehnung des Visa-Antrages nicht zurückerstattet wird.


 
 16. Rechnungen von JE&CO sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der  Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach  Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist JE&CO  berechtigt, gegenüber Verbrauchern die jeweils geltenden gesetzlichen  Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im  Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozent über dem  Basiszinssatz. JE&CO bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens  vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann JE&CO eine  Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

 
 17. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig  festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von JE&CO aufrechnen  oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /  NICHTINANSPRUCHNAHME DER GEBUCHTEN LEISTUNGEN (NICHTANREISE / „NO SHOW“)

1. JE&CO räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.  Dabei gelten folgende Bestimmungen:

2. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine kostenfreie Stornierung bis zu  5 Tagen vor Anreise möglich. Im Falle einer Stornierung nach 5 Tagen vor  Anreise oder einer Nichtanreise berechnet das Hotel eine Rücktrittspauschale  von 100 Prozent des Aufenthalts.

3. Für Gruppenbuchungen von mehreren Ferienwohnungen gilt, sofern nicht  anders vereinbart, eine kostenfreie Stornierungsfrist von 6 Wochen (42 Tagen)  vor Anreise. Bei einer Stornierung innerhalb dieser Frist ist der Kunde  verpflichtet, Stornierungsgebühren nach folgender Maßgabe zu zahlen:

b)         30 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises,  wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 42 und 29 Tage  vor Beginn des Leistungszeitraums JE&CO zugeht

 

c)         50 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises,  wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 28 und 15 Tage  vor Beginn des Leistungszeitraums JE&CO zugeht

 

d)         100 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises,  wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung 14 oder weniger Tage vor  Beginn des Leistungszeitraums JE&CO zugeht

4. Gebuchte Verpflegungsleistungen können bis 5 Tage vor Anreise  kostenfrei storniert werden. Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von  100 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet.

5. Die vorstehenden Regelungen  zu den Stornierungsfristen und -gebühren gelten entsprechend, sofern nicht  bei Vertragsabschluss gesonderte Regelungen getroffen wurden. Eine Buchung  mit dem Code „nonref“ gilt als nicht-stornierbare Rate, die zu 100% zahlbar  ist. Es wird darauf hingewiesen, dass gesonderte Regelungen vor Allem zu  Sonderterminen wie Messen, Feiertagen, oder speziellen Angeboten, wie  beispielsweise aber nicht begrenzt auf Frühbucher- oder Last-Minute-Raten,  Geltung finden.  

5.1. Zu Messen oder andewren lokalen Veranstaltungen sind Preise, sofern  nicht anders vereinbart, vorauszahlungspflichtig und können nach  Buchungsbestätigung nicht mehr kostenfrei storniert werden. Im Falle einer  Stornierung oder einer Nichtanreise berechnet das Hotel eine  Rücktrittspauschale von 100 Prozent des vertraglich vereinbarten  Gesamtpreises.

5.2. Frühbucher- oder Last-Minute Raten müssen, sofern nicht anders  vereinbart, vorausbezhalt werden und sind nach Buchungsbestätigung nicht mehr  kostenfrei stornierbar. Im Falle einer Stornierung oder einer Nichtanreise  berechnet das Hotel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent des vertraglich  vereinbarten Gesamtpreises.

6. Ein Rücktritt des Kunden von einem mit JE&CO geschlossenen Vertrag  bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung von JE&CO.  Erfolgt diese nicht, so behält JE&CO den Anspruch auf die vereinbarte  Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

7. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen hat JE&CO  die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnungen sowie die  ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Ferienwohnungen nicht  anderweitig vermietet, so kann JE&CO die vertraglich vereinbarte  Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen von JE&CO pauschalieren.  Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich  vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions-  und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis  frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe  entstanden ist.

8. Sofern zwischen JE&CO und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom  Vertrag (z.B. Optionsdatum) schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis  dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von  JE&CO auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht  bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber JE&CO  ausübt.

9. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit JE&CO geschlossenen Vertrag  bedarf der schriftlichen Zustimmung von JE&CO. Wird eine schriftliche  Zustimmung zum Rücktritt des Kunden von JE&CO unter der Voraussetzung  erteilt, dass der Kunde für die nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen Schadensersatz  zu leisten hat, so wird die entsprechende Rechnung ohne Ausweis von  Umsatzsteuer erteilt. Im Fall einer Nichtinanspruchnahme (Nichtanreise /  No-Show), wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von Umsatzsteuer erteilt.  Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen der  Finanzbehörden.

 

V. RÜCKTRITT VON JE&CO

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer  bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann bzw. ein  Optionsdatum zugesichert wurde, ist JE&CO in diesem Zeitraum seinerseits  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Zusätzlich gilt dies, wenn Anfragen  anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen vorliegen  und/oder sich die Umstände bezüglich des Anfragedatums geändert haben (z.B.  spezielle Events) und der Kunde auf Rückfrage von JE&CO auf sein Recht  zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 8, 9 und 13 vereinbarte oder  geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür  gesetzten Frist geleistet, so ist JE&CO zum Rücktritt vom Vertrag  berechtigt.

3. Ferner ist JE&CO berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag  außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

a)         höhere Gewalt oder andere von JE&CO nicht zu  vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

b)         Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher  Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Informationen über die  Person des Kunden oder des Zwecks des Aufenthaltes, gebucht werden (z.B.  geschäftlichen- , freizeit-, kulturellen-, politischen Anlässen oder Messen)

 

c)         JE&CO begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass  die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die  Sicherheit oder das Ansehen von JE&CO in der Öffentlichkeit gefährden  kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von JE&CO  zuzurechnen ist;

 

d)         ein Verstoß gegen Ziffer II Abs. 5 oder 6, Ziffer VI  Abs. 4 oder 6 oder 7 vorliegt;

 

e)         JE&CO von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die  Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich  verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von  JE&CO nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet  und deshalb Zahlungsansprüche von JE&CO gefährdet erscheinen;

 

f)          der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung  eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach §  807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der  Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen  eingestellt hat;

 

g)         ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden  eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen  Gründen abgelehnt wird.

JE&CO hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts  unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des  Kunden auf Schadensersatz.

 

 

VI. AN- UND ABREISE, SONSTIGE BESTIMMUNGEN ZUM AUFENTHALT

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen,  es sei denn, JE&CO hat die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen schriftlich  bestätigt.

2. Der Kunde haftet JE&CO gegenüber für sämtliche Schäden, die durch  ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen von  JE&CO erhalten, verursacht werden.

3. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des  vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf  eine frühere Bereitstellung.

4. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des  vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine garantierte  Buchung vorliegt, die durch eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung  gewährleistet wurde, hat JE&CO das Recht, gebuchte Ferienwohnungen nach  18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus  Ersatzansprüche herleiten kann. JE&CO steht insoweit ein Rücktrittsrecht  zu.

5. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens um 10.00  Uhr geräumt werden. Danach kann JE&CO über den ihm dadurch entstandenen  Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers 100  Prozent des vollen gültigen Logispreises (Tagesaktueller Preis / Listenpreis)  in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht  begründet. Dem Kunden steht es frei, JE&CO nachzuweisen, dass diesem kein  oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.  Bei einer vorab gebuchten Spätabreise verlängert sich die Abreisezeit bis  spätestens 11.00 Uhr.

6. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung von mindestens einer  volljährigen Person oder mit einer Einverständniserklärung eines  Erziehungsberechtigten inklusive einer Kopie des Personalausweises der  jeweiligen Person übernachten. Diese Regelung gilt nicht für Gruppenreisende  in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten,  volljährigen Person.

7. Das Mitbringen von Haustieren unterliegt der Zustimmung von JE&CO.  JE&CO kann die Unterbringung von Tieren im Einzelfall ablehnen. Tiere  müssen grundsätzlich im Voraus bei JE&CO angemeldet werden. JE&CO  kann eine Gebühr für Haustiere erheben.

8. Bei Buchung von Übernachtung mit Frühstück wird das Frühstück im  Anschluss an die Übernachtung gereicht. Bei Buchung von Halb- oder  Vollpension wird als erste Mahlzeit, sofern nichts anderes vereinbart,  Abendessen gereicht. Die Essenszeiten werden spätestens bei Ankunft der  Gruppe festgelegt.

VII. HAFTUNG VON JE&CO

1. JE&CO haftet  für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf  Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn JE&CO die  Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JE&CO beruhen  und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von  vertragstypischen Pflichten von JE&CO beruhen. Einer Pflichtverletzung von  JE&CO steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen  gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von JE&CO auftreten,  wird JE&CO ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht  sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare  beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering  wie möglich zu halten.

 

2. Für eingebrachte Sachen haftet JE&CO dem  Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich  Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sicher zu verwahren.

3. JE&CO haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden  nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer  wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den  Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die  Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle  Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von  Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen  gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen  Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von JE&CO. Sie gelten nicht in den  Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die  Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen  Fehlern oder bei Personenschäden.

5. Haftungsauschluss: Die Einrichtung der Ferienwohnung wird zur  sachgemäßen Nutzung/Handhabung überlassen. Unsachgemäße Nutzung/Handhabung  ist strengstens untersagt. JE&CO übernimmt keinerlei Haftung für Schäden,  die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. JE&CO behält sich das  Recht vor entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem der Ferienwohnung  zugehörigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt  dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine  Überwachungspflicht von JE&CO. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf  dem Grundstück der Ferienwohnungen abgestellter oder rangierter  Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet JE&CO nicht, soweit JE&CO,  seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder  grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden  spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber JE&CO geltend gemacht  werden.

7. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt  behandelt. JE&CO übernimmt für die Zustellung, Aufbewahrung und - auf  Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für  Fundsachen. Zurückgebliebene Sachen des Kunden bzw. des Übernachtenden werden  nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Die  Zustelladresse von JE&CO kann von der Firmenadresse abweichen.  Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind  ausgeschlossen. JE&CO ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger  Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die  vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben oder zu entsorgen.

Zusätzliche Bestimmungen für  Pauschalreiseverträge

8. Besteht die Leistungspflicht von JE&CO neben der Gewährung von  Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche  Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.

9. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner  Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss  notwendig werden, kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen.

10. JE&CO haftet nicht für Schäden, die der Kunde anlässlich der  Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Kunde wird  insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche  gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der  Sonderleistung verwiesen.

 

 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder  dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.  Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von JE&CO.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und  Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche  Sitz von JE&CO. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen  Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der  gesellschaftsrechtliche Sitz Frankfurt am Main. JE&CO ist jedoch  berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen  Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.

4. In Abhängigkeit des Standortes der Ferienwohnung gilt das Recht der  Bundesrepublik Deutschland.

5. In den gesamten  Ferienwohnungen, sowie öffentlichen Räumen gilt ein striktes Rauchverbot,  sofern es von JE&CO in ausgewiesenen Bereichen nicht ausdrücklich erlaubt  wird. Im Falle eines Verstoßes ist JE&CO berechtigt, eine Vertragsstrafe  in Höhe von € 900.00 geltend zu machen (um die Feuerwehrgebühren sowie  zusätzliche Reinigungs- und Entrauchungskosten zu decken).

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so  wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im  Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Information zur ODR-Verordnung: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische  Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die  Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden

     

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